AS Hygiene
MaiMed® MyClean DS Flächendesinfektion mit Alkohol
MaiMed® MyClean DS Flächendesinfektion mit Alkohol
MaiMed® MyClean DS
Charakteristik
- Alkoholische Schnelldesinfektion
- Geeignet für den Lebensmittelbereich (nur Duft „Neutral“) (HACCP-Verkehrsfähigkeitsbescheinigung)
Produkteigenschaften
- Wirkt bakterizid (inkl. MRSA), levurozid, tuberkulozid (M.-terrae), mykobakterizid (M.-terrae und M.-avium) und begrenzt viruzid PLUS (gemäß EN 14476)
- Wirksam gegen Noro-, Adeno- und Corona-Viren (SARS-CoV-2 + VOC)
- Für die Tränkung von Tüchern geeignet
- Praxisgerechte Einwirkzeiten
- Schnelles Auftrocknen
- Aldehyd-, QAV- und parfümfrei (Duft „Neutral“)
- VAH-gelistet
Anwendung
Gebrauchsfertige Lösung zur Desinfektion von alkohol- und wischbeständigen Oberflächen von nichtinvasiven Medizinprodukten sowie Gegenständen in Kliniken, Praxen, patientennahem Umfeld und im Lebensmittelbereich (Duft „Neutral“) (Vorsicht bei alkoholempfindlichen Oberflächen wie z. B. Acrylglas, Polycarbonatglas etc.). Materialbeständigkeit ggf. an unauffälliger Stelle prüfen. Flächen vollständig abwischen und während der gesamten Einwirkzeit feucht halten. Ggf. mit einem hygienisch sauberen Tuch nachwischen. Sichtbare Verschmutzungen vor der Desinfektion entfernen. Nur für den professionellen Gebrauch.
UFI: D5C0-Y0J6-J007-TKUA (Neutral)
UFI: MWD0-30C4-P004-2EGM (Duftrichtungen)
Produktart: Biozid (Neutral) + Medizinprodukt
BAuA-Nr.: N-96184 (Neutral)
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme:
Signalwort:
Achtung
Gefahrenhinweise:
H226 – Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Sicherheitshinweise:
P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P280 – Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen.
P403+P235 – An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
EUH Sätze:
EUH066 – Wiederholter Kontakt kann zu spröder und rissiger Haut führen.
Zusätzliche Sätze:
Es sind zusätzlich die Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten Artikel 69 zu beachten.
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